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Bundesregierung setzt ab Januar Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus aus

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Deutschland setzt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Belarus zum Jahresbeginn 2025 aus. Das teilte eine Sprecherin des Bundesfinanzministerium am Montag in Berlin mit. Das Abkommen aus dem Jahr 2005 soll eine Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen vermeiden.

Belarus habe seit Juni 2024 einzelne Vorschriften einseitig nicht mehr angewendet, so die Sprecherin des Bundesfinanzministeriums. Dabei sei es unter anderem um Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne gegangen. "Einer Aufforderung der Bundesregierung, diese Teilaussetzung des Abkommens rückgängig zu machen, ist die Republik Belarus nicht nachgekommen." Die Bundesregierung werte dies als Bruch des Abkommens.

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